Haushalt, Steuern und Gebühren
- Haushalt 2024 - Satzung mit Haushaltsplan
- Haushalt 2023 - Satzung mit Haushaltsplan
- Haushalt 2022 - Satzung mit Haushaltsplan
- Haushalt 2021 - Satzung mit Haushaltsplan
- Haushaltseckdaten, Steuern und Gebühren seit 2020
- Haushaltseckdaten, Steuern und Gebühren 2009 - 2019
- Steuern und Gebühren der Gemeinden der VG Hexental zum 01.01.2024
- Steuern und Gebühren der Gemeinden der VG Hexental zum 01.01.2023
- Steuern und Gebühren der Gemeinden der VG Hexental zum 01.01.2021
- Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Sölden mit Rechenschaftsbericht
- Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Sölden mit Rechenschaftsbericht
- Jahresrechnung 2019
Grundsteuer soll gerechter werden
– Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig erklärt und für die Umsetzung der Grundsteuerreform eine Frist bis Ende 2024 gesetzt. Ab 2025 muss das neue Grundsteuerrecht angewendet werden. Das bedeutet, dass erstmals für das Jahr 2025 die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsmethode gezahlt werden wird.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt als 0,91 Promille.
Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde/Stadt multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt.
Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird!
Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstückseigentümer*innen von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide.
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde/Stadt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen.
Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
Investitionen seit 2009
2019:
- Baugebiet "Obere Breite"
- Saalenberghalle; Sonnenschutz, 9.320,87 €
- Bauhof; Ausstattung (Betonmischer, Salzstreuer), 9.857,77 €
- Breitbandversorgung; Verlegung von Leerrohren (Dorfstraße/Kirchweg/Bürglestraße), 44.963.05 €
- Quellsammelschacht „Schauinsland“, 99.100,27 €
- Neufassung von Quelle 4 „Schauinsland“, 67.008,41 €
2018:
- Feuerwehr; Dienst und Schutzkleidung, 6.034,33 €
- Feuerwehr; Geräte (Stromerzeuger), 7.436,49 €
- Schulbetreuung; Schrank, Spielraum, 7.553,83 €
- Straßen; Gehweg „Dorfstraße“, 11.416,91 €
- Wasserversorgung, Kostenanteil für Fernwirktechnik im Hochbehälter Wald, 49.063,40 €
- Grunderwerb Forstwirtschaft, 5.903,38 € (Waldumlegung)
- Erschließung „Im Brühl“, 163.036,73 €
134.683,54 € Beiträge aus Ablösevereinbarungen - Umbau und Modernisierung der Saalenberghalle, 1.872.568,91 €
23.932,32 € Kommunalinvestitionsförderung des Bundes, 236.400 € ELR-Zuschuss, 250.000 € Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock, 76.000 € Zuwendung kommunaler Sportstättenbau
2017:
- Straßenbeleuchtung Klostergasse, 19.309,31 €
- Feuerwehr; Geräte (Zelt, Schneidegerät, Spreizer), 15.543,58 €
- DSL- Leerrohrverlegung (Saalenbergstraße, Klostergasse), 20.712,05 €
2016:
- Feuerwehr; Ausstattung EDV, 6.509,37 €
- Straßenbeleuchtung „Im Rubhof“ und „Zufahrt Bauhof“, 5.194,45 €
- Bauhof; Geräte und Anhänger, 18.855,83 €
- DSL-Leerrohrverlegung (Abt-Steyrer-Straße bis Staufener Straße), 5.301,83 €
- Erwerb von Waldgrundstücken, 8.393,94 € (Waldumlegung)
- Außenterrasse für „Milchcafe“, 19.464,32 €
2015:
- Wohnumfeldmaßnahme Herrgasse (Sanierung und Aufdimensionierung der Abwasserleitung, Erweiterung der Straßenbeleuchtung, DSL-Leerrohrverlegung), 862.044,56 €
140.967,89 € ELR-Zuschuss, 150.000 € Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock - Schule: Nachrüsten der Lüftungsanlage, 51.061,75 €
- Bauhof: Ausstattung, Einrichtung, 5.858,45 €
- Hauptverwaltung: Gas-/DSL-Anschluss, 11.000 €
- Feuerwehr; Ausstattung, 5.395,54 €
- Grundschule Außengestaltung (Spielgeräte, Schuppen, Sitzgruppe), 21.813,35 €
- Schulbetreuung; Einbauküche, Ausstattung, 11.370,39 €
- Bauhof; Kleintraktor, Säge, 9.209,63 €
- Zuschuss für Sanierung Kath. Kindergarten an Kath. Kirche, 65.118,23 €, WC-Anlage
2014:
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung (energieeffizient), 24.141,23 €
4.828,24 € Zuschuss aus dem Energie – und Klimafond des Bundes - Grunderwerb von Wald, 5.836,40 € (Waldumlegung)
- Hauptverwaltung; Ausstattung (auch EDV), 11.794,90 €
- Feuerwehr: Geräte, Ausstattung, 13.437,06 €
- Feuerwehr: Dienst und Schutzkleidung, 17.746,23 €
2013:
- Neubau des Bauhofs, 419.983,69 €
- Feuerwehr: Dienst- und Schutzkleidung, 11.214,38 €
- Zuschuss für die Kinderbetreuung (verwendet für Schaukel, Federtier Pferd und Küche), 8.381,89 €
2012:
- Errichtung von Urnengräbern auf dem Friedhof, 8.351,71 €
- Ergänzung der Ausstattung der Feuerwehr: Zelt, Säge, Laptop, Nassauger, 6.434,91 €
- Erwerb von Forstgrundstücken (Waldumlegung), 21.682,50 €
2011:
- Verbesserung Breitbandinfrastruktur (Ausbau DSL-Verbindung), 124.799,96 €
62.585 € Zuschüsse Land, 100 € Spende privat, 19.146,79 € Kostenbeteiligung der Nachbargemeinde Wittnau - Zuschuss für Sanierung Kindergarten und neue Heizungsanlage, 195.200,90 €
(Gesamtbaukosten: 553.966,93 €) Förderung, 21.889 € Zuschuss aus dem Konjunkturprogramm II, 40.000 € Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock
2010:
- Reinigungsmaschine für die Halle 3.157 €
- Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Staufenerstraße, Abt-Steyrer-Straße, Am Helgenacker, Herrgasse, energetische Sanierung, 21.944,55 €
12.035 € Zuschuss Konjunkturprogramm für energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Infrastrukturpauschale) - Sanierung Grundschule/Halle (Elektro- und Sanitärarbeiten), 17.287,06 €
2009:
- Sanierung Milchhäusle, 215.493 €
ELR-Zuschuss 75.000 € - Mannschafts-Transportwagen für die Feuerwehr, 38.853,19 €
Ressortförderung Feuerwehr 10.000 € - Sanierung Heidenweg (Mit Abwasser- u. Wasserversorgungsleitungen), 93.120,57 €
- Sanierung des Buswartehäuschens, 18.765,39 €
- Straßenbeleuchtung, 5.297,07 €
- Chemie-Box und PC`s für die Grundschule, 8.535,16 €