Bodenrichtwerte
Änderung der Zuständigkeit des Gutachterausschusses
Viele Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben sich zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ mit Sitz bei der Stadt Müllheim zusammengeschlossen. Mit diesem gemeinsamen Gutachterausschuss wird ein wichtiges Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht.
Bisher hatte fast jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss. Diese waren dafür zuständig Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung relevanten Daten. In der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden hierzu alle Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.
Hintergrund des Zusammenschlusses die aktuelle Grundsteuerreform. Hier hat der Gesetzgeber u. a. konkret festgelegt, dass „eine ausreichende Zahl von Kauffällen“ erforderlich ist (ca. 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr), um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.
Den Gutachtenantrag nach §38 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) können Sie hier (PDF-Dokument, 169,71 KB, 28.03.2023)herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Bodenrichtwertenund Verkehrswertgutachten künftig an die zentrale Geschäftsstelle in Müllheim:
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Markgräflerland-Breisgau
Hacher Straße 7
79379 Müllheim
Telefonnummer: 07631 801-650
Faxnummer: 07631 801-669
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