Abfallentsorgung: Gemeinde Sölden

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Sölden
Leben & Wohnen

Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 2025

Wohin mit den Altkleidern und Alttextilien?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Damit sollen Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dieser Schritt ist ein wichtiger Abschnitt zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Alttextilien.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist die Getrenntsammlung von Altkleidern bereits seit mehreren Jahren flächendeckend möglich. Es stehen in den Kreisgemeinden an etwa 170 Standorten rund 310 Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler bereit. Alttextilien können aktuell über die Regionalen Abfallzentren in Eschbach und Titisee-Neustadt entsorgt werden. Somit ist die neue Richtlinie im Landkreis bereits umgesetzt und für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung zunächst nichts.

Es gilt: Gut erhaltene Altkleider sind weiterhin über die Altkleider-container zu entsorgen. Darüber hinaus sind gebrauchte Kleidung und Schuhe (paarweise), aber auch Bettwäsche und Tischdecken über die Container abzugeben. Stark beschädigte oder verschmutzte Altkleider und Textilien sind auch weiterhin unbedingt über die Restmülltonne zu entsorgen.

Alle Altkleidercontainer-Standorte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, soweit der Abfallwirtschaft, kurz ALB, bekannt, finden sich im BürgerGIS auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.

Momentan sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten, wie beispielsweise Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Somit gilt: Qualität kommt vor Quantität. Eine Trennung, wie oben angeben, ist daher dringend einzuhalten, um die Sammel- und Verwertungsbetriebe beim Erzielen einer hohen Verwertungsquote zu unterstützen.

Weitere Informationen im Internet oder auch telefonisch bei der Abfallberatung Telefonnummer: 0761 2187-9707.

 

WICHTIG!! - Wegfall der Bio-Winternotfallsäcke -

Die Bio-Winternotfallsäcke werden ab dem kommenden Jahr wegfallen und nicht mehr im Rahmen der Sammlung der Bioabfälle mitgenommen.

Sollten Biotonnen witterungsbedingt im Winter nicht geleert werden können, können die Bioabfälle zukünftig ausnahmsweise über die roten Winternotfallsäcke für Restabfall bei der Abfuhr der Restmülltonnen mitentsorgt werden.

Einführung von Laubsäcken im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald erweitert ihren Service. Bürgerinnen und Bürger können ab sofort spezielle Laubsäcke kaufen, sollten sie keine Möglichkeit haben, Mehrmengen an Gartenabfall wie zum Beispiel Laub und Rasenschnitt zu einer der Grünschnitt-Sammelstellen zu transportieren oder der Platz in der Biotonne dafür nicht ausreicht.

Die Säcke haben ein Volumen von 70 Liter, bestehen aus braunem Recyclingkraftpapier und sind bei den Regionalen Abfallzentren, kurz RAZ, sowie mehreren Gemeindeverwaltungen erhältlich. Die Gebühr je Sack beträgt drei Euro.

Die befüllten Säcke dürfen ein Gewicht von 18 Kilogramm nicht überschreiten. Dann werden sie bei der Biotonnenleerung mitgenommen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der ALB, www.lkbh.de/alb. Dort gibt es auch ein Merkblatt zur Einführungen der Laubsäcke und die Liste der Verkaufsstellen.

Einführung der Gelben Tonne - Zuständigkeit

Seit dem 15.11.2023 hat die Firma Remondis eine eigene Internetseite zur Gelben Tonne im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald online gestellt. Dort können die Bürgerinnen und Bürger über ein Kontaktformular Bestellungen, Änderungswünsche sowie Fragen zur Gelben Tonne direkt aufgeben.
Weiterhin finden sich hier Informationen zur korrekten Befüllung der Gelben Tonne, Sortiertipps sowie Fragen und Anworten 

Die Kontaktmöglichkeiten per Mail und Telefon an Remondis bleiben aber auch weiterhin bestehen!
Email 
Telefonnummer: 0800 1223255

Mit Schreiben vom 09.11.2023 der Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird daraufhingewiesen, dass bei Bestellungen, Änderungswünschen, nicht oder falsch erfolgter Tonnelieferung und alle weiteren Anfragen zur gelben Tonne, ausschließlich an die Firma Remondis zu richten sind.

Grund hierfür ist, dass die Verteilung und die Leerung der gelben Tonne privatwirtschaftlich organisiert wird. Auftraggeber sind die dualen Systeme und nicht die Abfallwirtschaft des Landkreises. Die dualen Systeme haben die Firma Remondis mit der Verteilung und der Abfuhr der gelben Tonne beauftragt. Bitte wenden Sie sich daher direkt an das beauftragte Entsorgungsunternehmen Remondis.

Abfallentsorgung

Für die Abfallentsorgung ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald verantwortlich.

Startseite ALB
Abfallkalender       
Sperrmüll
Gebühren und Behälter

Abfallberatung  Telefonnummer: 0761/2187-9707
Gebühreneinzug Telefonnummer: 0761/2187-8844

Glascontainer / Altkleidersammelstelle

Die Möglichkeit Altglas, Altkleider und Batterien zu entsorgen, wird Ihnen auf dem Parkplatz vom EDEKA Beckesepp gegeben. 

Graue und Gelbe Säcke

Die Grauen (ehemals Schwarz) und Gelben Säcke erhalten Sie beim Beckesepp. Während die Gelben Säcke kostenfrei sind, fallen für die Grauen Säcke eine Gebühr in Höhe von 6,40 (ab dem 01.01.2024) Euro pro Sack an.
Selbstverständlich können Sie die Gelben und Schwarzen Säcke auch in Verbindung mit einem Behördengang bei uns auf dem Rathaus erhalten, bzw. erwerben.

Recyclinghof Merzhausen

Der Recyclinghof in Merzhausen ist eine Einrichtung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (Abfallwirtschaft Breisgau Hochschwarzwald).

Erfassung von Altstoffen

  • Zum Beispiel:
    Schrott
    Kartonagen
    Elektro- und Elektronikschrott*
    Weißblech, Dosen, Alu
    Altkleider
    Kühlgeräte (Weiße Ware)
    Mobile Klimageräte
    Ölradiatoren  - Keine Nachtspeicheröfen!
    Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen (max. ein Kofferraum PKW-Volumen).
    Größere Mengen bitte im RAZ (Regionales Abfallzentrum) - Ehrenkirchener Str. 3, 79427 Eschbach - (Gewerbepark Breisgau) anliefern.
     
  • Diese Gegenstände sind über den Schrotthandel zu entsorgen (keine Annahme!)
    Autoteile Verbrennungsmotoren oder Teile davon; Landwirtschaftliche Großgeräte und Baugroßgeräte
     
  • Ausgeschlossene Elektrogeräte sind u.a.:
    Elektrische Geräte aus Fahrzeugen (Autoradios- und boxen, Fahrraddynamo,…)
    Geräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung (Getränkeautomat, Kühltheken,
    Standkopierer,…), Ortsfeste Anlagen oder Teile davon (Nachtspeicherheizgeräte oder Teile davon, Heizungsanlagen…), LED-Leuchtmittel, Neonröhren.

Öffnungszeiten

  • Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Grünschnittsammelstelle Bollschweil

Öffnungszeiten Grünschnitt-Sammelstelle Bollschweil
1. und 3. Sa. im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

Grünschnitt-Sammelstelle Bollschweil
Langendobel, Richtung St. Ulrich
79283 Bollschweil

Dieser Grünschnitt wird angenommen:
Baumstämme und Äste bis maximal 30 cm Durchmesser
Heckenschnitt
Strauchschnitt
Pflanzenreste von Beeten und Balkonkästen
Stauden
Gras- und Rasenschnitt
Laub

Anlieferbedingungen:
Keine Verunreinigungen durch Kunststoffschnüre, Draht, Altholz, Sägereste, Steine, Straßenkehricht, Erde usw.

Gewerblicher und landwirtschaftlicher Grünschnitt nur in Eschbach, Kirchzarten und Titisee Neustadt

Einen Überblick der Grünschnittsammelstellen bekommen Sie hier

Nicht angenommen wird!:
Wurzelstöcke
Buchs
Pflanzen mit Feuerbrandbefall
Neophyten wie Riesenbärklau, Japanknöterich, Indisches Springkraut
Kastanienlaub mit Miniermottenbefall

Diese Abfälle sind kein Grünschnitt!:
Säge- und Hobelspäne, Bau- und Altholz, Kleintierstreu, Küchenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle