Flüchtlinge
Seit Januar 2014 gibt es den Helferkreis Flüchtlinge Sölden, der sich in vielen Bereichen um die Flüchtlinge kümmert.
Ein Großteil der Unterstützung liegt beim Erlernen der Sprache, bei der Arbeitssuche, in der Kommunikation, bei der Teilnahme am Dorfleben und bei Behördengängen, Arztbesuchen und sonstigen Angelegenheiten.
Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
Flüchtlingsunterbringung
Flüchtlingsunterbringung
Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg erfolgt nach einem dreigliedrigen System.
Erstaufnahme durch das Land
Die erste Station für Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge sind die Landeserst-aufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Mannheim, Ellwangen und Meßstetten, die von den Regierungspräsidien betrieben werden. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der LEA eine Außenstelle, welche die Asylanträge entgegen nimmt und die Bewerber im Verfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt etwa sechs Wochen.
Infos und Ansprechpartner:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
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Vorläufige Unterbringung durch den Landkreis
Von der LEA aus geht der Weg der Asylsuchenden und Flüchtlinge in die Stadt– und Landkreise, wo sie vorläufig untergebracht werden. Die Zuteilung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Die Aufnahmequote des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald beträgt hierbei rund 2,7 v.H. Einrichtungen des Landkreises sind zum Beispiel in Kirchzarten, Bad Krozingen und Eschbach (mit bis zu 200 Personen). Die Verweildauer der Asylbewerber in den Einrichtungen der Kreise beträgt sechs bis längstens vierundzwanzig Monate.
Anschlussunterbringung durch die Gemeinde
In der dritten Stufe werden die Flüchtlinge nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung oder wenn besonders schutzwürdige Gründe vorliegen, etwa bei Familien, auf die Kreisgemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Die Anzahl der Flüchtlinge pro Gemeinde ist ebenfalls von einem Bevölkerungsschlüssel abhängig.
Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmiete (PDF-Datei)
Sollten Sie Sachspenden für die Flüchtlinge haben, kann der Helferkreis möglichen Bedarf bei den Flüchtlingen abfragen. Ein Lager kann jedoch nicht geführt werden, weshalb Sie Ihre Sachspenden gerne an die verschiedenen Einrichtungen geben können, wo bei Bedarf die Flüchtlinge Sachen kostenlos oder gegen einen kleinen Obulus erwerben können.
Seit dem 01.10.2019 ist Frau Ende als Integrationsmanagerin für die Gemeinde Sölden zuständig. Ihr Aufgabenfeld ist die Beratung und Begleitung von Geflüchteten in den Anschlussunterbringungen der Gemeinde Sölden.
Frau End steht in der Regel montags nachmittags sowie donnerstags zwischen 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung für Anliegen der Flüchtlinge und Helfer aus dem Helferkreis zur Verfügung.
Auszug aus dem „Pakt für Integration“ als Hintergrundinformation
Pakt für Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg
Aus geflüchteten Menschen werden Mitbürgerinnen und Mitbürger
Mit dem Pakt für Integration tragen Land und Kommunen dem Umstand Rechnung, dass viele der jüngst nach Baden-Württemberg geflüchteten Menschen, die aufgrund ihrer Bleibeperspektive in die Anschlussunterbringung kommen, auf lange Sicht hier bleiben werden. Beide Seiten halten es für geboten, den Integrationsprozess dieser Menschen in der Anschlussunterbringung mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Hierbei gehen die Partner des Paktes vom Leitsatz des „Förderns und Forderns“ aus. Erforderlich sind strukturierte Maßnahmen, die in einer möglichst frühen Phase gezielt die Integration jedes Einzelnen einleiten.
Um die Kommunen hierbei zu unterstützen, stellt das Land für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung. Mit jährlich 90 Millionen Euro werden die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich (§ 29d Absatz 1 FAG) bei den Kosten der Anschlussunterbringung und Integration entlastet. Weitere 70 Millionen Euro fließen jeweils in den Jahren 2017 und 2018 in die mit diesem Pakt vereinbarten konkreten Integrationsförderprogramme und -maßnahmen vor Ort.
Pakt für Integration (PDF-Dokument) (PDF-Datei)
Falls Sie die Söldener Flüchtlinge finanziell unterstützen möchten, steht folgender Spendenfond bei der Gemeinde Sölden zur Verfügung:
Konto der Verwaltungsgemeinschaft Hexental bei der Sparkasse Freiburg:
- IBAN: DE11 6805 0101 0002 2794 44,
- BIC: FRSPDE 66
- Hinweis: Spendenfond Flüchtlinge Sölden
Kontaktadressen für Sachspenden für Flüchtlinge
FAIRKAUF Secondhand-Kaufhaus
Friedrich-Neff-Straße 5
79111 Freiburg i. Br.
Telefonnummer: 0761 137311-0
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DRK Kleiderkammer
Rimsinger Weg 15
79111 Freiburg i. Br.
Telefonnummer: 0761 88508-636
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hand2hand der Stadtmission (Möbel, Geschirr, Haushaltswaren)
Oltmannstraße 30
79100 Freiburg im Breisgau
Telefonnummer: 0761 409979
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Haus 22 (Sachspendenlager des Helferkreises Flüchtlinge Merzhausen e.V.)
In den Sauermatten 6a
79249 Merzhausen.
Telefonnummer: 0761 50251777
E-Mail schreiben
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Kleiderladen, Vereinigung Freiburger Sozialarbeit (Kleiderladen)
Dreikönigstraße 9
79102 Freiburg im Breisgau
Telefonnummer: 0761 706539
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SOS werdende Mütter e.V.
Dekan-Martin-Straße 1
79395 Neuenburg
Mobiltelefon: 0160 5520310
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Spinnwebe Second-Hand-Center der Diakonie (Kleidung, Möbel, Bücher)
Krozingerstraße 11
79114 Freiburg im Breisgau
Telefonnummer: 0761 4764094
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Tafelladen in Bad Krozingen (Kleiderkammer)
Bahnhofstraße 4b
79189 Bad Krozingen
Telefonnummer: 07633 9231561
Das S'Einlädele in Freiburg
Guntramstraße 58
79106 Freiburg im Breisgau
Telefonnummer: 0761 280907
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