Neufassung der Hundesteuersatzung
Einführung einer Kampfhundesteuer ab 1. Januar 2024
Die Gemeinde hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Diese trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten der Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen und die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) mitzuteilen. Kampfhunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Für Rückfragen steht Ihnen das Gemeindeteam oder Herr Jehle von der Verwaltungsgemeinschaft Hexental (Telefonnummer: 0761 40161-53 oder Email) gerne zur Verfügung