Planauskünfte
Bei allen Erdarbeiten ist der Verursacher verpflichtet, sich vor Baubeginn bei den zuständigen Versorgungsunternehmen über die Lage unterirdischer Leitungen zu informieren. Dies erfolgt gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 118.
Ziel: Vermeidung von Leitungsschäden, Gefährdungen und Versorgungsunterbrechungen.
Erforderlich sind Planauskünfte bei:
Wasser- und Abwasserbetrieben
Stromnetzbetreibern
Gasversorgern
Telekommunikationsanbietern (Telefon, Internet)
ggf. Fernwärme, Straßenbeleuchtung, Bahn usw.
Ablauf:
Anfrage bei allen potenziell betroffenen Leitungsträgern.
Sichtung der Pläne vor Ort.
Einhaltung von Sicherheitsabständen und Schutzmaßnahmen bei der Ausführung.
Hinweis: Ohne vorherige Planauskunft kann der Verursacher bei Schäden haftbar gemacht werden.
Hier gelangen Sie zum Zweckverband Wasserversorgung.
