Planauskunft: Gemeinde Sölden

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Rathaus Sölden
Rathaus & Service

Planauskünfte

Bei allen Erdarbeiten ist der Verursacher verpflichtet, sich vor Baubeginn bei den zuständigen Versorgungsunternehmen über die Lage unterirdischer Leitungen zu informieren. Dies erfolgt gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 118.

Ziel: Vermeidung von Leitungsschäden, Gefährdungen und Versorgungsunterbrechungen.

Erforderlich sind Planauskünfte bei:

  • Wasser- und Abwasserbetrieben

  • Stromnetzbetreibern

  • Gasversorgern

  • Telekommunikationsanbietern (Telefon, Internet)

  • ggf. Fernwärme, Straßenbeleuchtung, Bahn usw.

Ablauf:

  1. Anfrage bei allen potenziell betroffenen Leitungsträgern.

  2. Sichtung der Pläne vor Ort.

  3. Einhaltung von Sicherheitsabständen und Schutzmaßnahmen bei der Ausführung.

Hinweis: Ohne vorherige Planauskunft kann der Verursacher bei Schäden haftbar gemacht werden.

Hier gelangen Sie zum Zweckverband Wasserversorgung.