Einwohnerversammlung: Gemeinde Sölden

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Einwohnerversammlungen

Nach § 20 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen.