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Mit kleinen Schritten in die große Zukunft der Digitalisierung

Artikel vom 16.02.2023

Mit kleinen Schritten in die Große Zukunft der Digitalisierung

Das Onlinezugangsgesetz(OZG) ist die gesetzliche Grundlage für das bundesweite Großprojekt der Verwaltungsdigitalisierung. Im Onlinezugangsgesetz wird die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen geregelt. Dafür bedarf es u. a. einer moderneren Infrastruktur.
Auch Sölden ist dabei, Behördengänge zu digitalisieren und somit eine zeitliche und räumliche Flexibilität für die Bürgerbelange zu ermöglichen.
Aus diesem Grunde können Sie ab sofort, auf dem Rathaus anfallende Gebühren, mit ihrer EC-Karte bezahlen. Ferner werden in den nächsten Monaten mehrere Onlineprozesse freigeschaltet, über diese Sie dann z. B. Meldebescheinigungen online beantragen können.
Die Onlineprozesse werden auf unserer Homepage ersichtlich sein. Besuchen Sie uns hierzu gerne auf: www.soelden.de.

Wer eine Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss sich in der Regel identifizieren. Hierzu dienen Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger. Sie gewährleisten die sichere Authentifizierung von Personen, die eine digitale Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen möchten. Wie in einem Onlineshop kann ein Nutzerkonto angelegt und für das digitale Ausweisen gegenüber einer Behörde verwendet werden.

Hier gelangen Sie zur Einmalige Registrierung für alle Verwaltungsleistungen im Portalverbund (Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) auf freiwilliger Basis können Nutzerinnen und Nutzer die erneute Dateneingabe vermeiden, indem sie ihre hinterlegten Daten für digitale Verwaltungsleistungen freigeben. Dadurch werden zum Beispiel elektronische Formulare automatisch befüllt.