E-Rechnung: Gemeinde Sölden

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Rathaus Sölden
Rathaus & Service

E-Rechnung: Zentraler Rechnungseingang

Eine elektronische Rechnung im Sinne der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, wenn es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf den Seiten von Service BW:

FAQ E-Rechnung

Zentraler Rechnungseingang

 

FAQs zur E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist laut ERechVOBW eine Rechnung, welche in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht. Rechnungen wie z.B. im pdf-Format sind keine E-Rechnungen nach dieser Vorschrift!

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine Pflichtangabe in der E-Rechnung. Nur mit der Angabe der Leitweg-ID kann die E-Rechnung über den zentralen Rechnungseingang bei  Service BW  zugeordnet werden. Nur mit der Angabe der Leitweg-ID kann die Bezahlung einer Rechnung angestoßen werden.

Wie kann ich eine E-Rechnung übersenden?

Sie übermitteln die E-Rechnung über den zentralen Rechnungseingang bei Service BW unter Angabe einer Leitweg-ID, damit die Rechnung auch der Gemeinde Sölden zugeordnet werden kann.

Was muss in einer E-Rechnung enthalten sein?

Die Inhalte einer E-Rechnung sind verpflichtend mit der Bankverbindung, den Zahlungsbedingungen, der E-Mailadresse des Rechnungsstellers oder Rechnungssenders, den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen und der Leitweg-ID.

Ist ein Servicekonto auf Service-BW für den Rechnungssteller erforderlich?

Für die Nutzung des Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) ist keine Registrierung erforderlich. Die Einrichtung eines Servicekontos auf Service-BW vereinfacht lediglich die Kommunikation zwischen Rechnungssteller und –Empfänger.

Wie kann ich als Unternehmen eine E-Rechnung erstellen?

Es wird davon ausgegangen, dass die gängigen Buchhaltungssysteme in nächster Zeit Funktionalitäten zur Erzeugung von elektronischen Rechnungen im Standard XRechnung anbieten werden. Alternativ bieten verschiedene Anbieter den Unternehmen die Erstellung einer E-Rechnung an.

Sind Unternehmen im Nicht-EU-Ausland zu der Erstellung einer E-Rechnung verpflichtet?

Die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen aus dem Nicht-EU-Ausland ist nach § 3 Abs. 4 ERechVOBW nicht verpflichtend, wenn der Rechnungssteller nicht über die erforderlichen technischen Möglichkeiten verfügt.

Warum wird auf E-Rechnung umgestellt?

Die E-Rechnungen sollen künftig nach § 8 ERechVOBW von der Ausstellung bis zur Archivierung medienbruchfrei verarbeitet werden.

In welchem Format wird eine E-Rechnung angenommen?

E-Rechnungen werden nur in diesen strukturierten elektronischen Rechnungsformaten unterstützt:

  • XML-Dokument im Standard X-Rechnung oder konform zur EU-Norm 16931
  • PDF-Dokument im Format ZUGFeRD 2.0 (PDF mit eingebettetem, strukturierten XMLDokument, das der EU-Norm entspricht)

Warum werden die Rechnung per E-Rechnung künftig über service-bw.de angenommen?

In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen, die einem der zugelassenen Formate entsprechen, auf Service BW elektronisch einreichen. Die hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)" ein und werden von dort aus mittels einer Leitweg-ID an die an Service-BW.de angeschlossenen Verwaltungen weitergeleitet.
Damit eine E-Rechnung eingereicht werden kann, muss das einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers kennen.

Die Leitweg-ID der Gemeinde Sölden lautet: 08315107-A6017-17

  

Werden pdf-Rechnungen, Papierrechnungen, etc. weiterhin angenommen?

Gerne können Sie uns ihre Rechnung auch in einem dieser Formate zukommen lassen. Pdf-Rechnungen per E-Mail senden Sie bitte an den zentralen Rechnungseingang.

Kosten/Leistung?

Es fallen keine Kosten an!
Hinweis: Wenn Sie einen Dienstleister zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können Kosten durch diesen Dienstleister anfallen.

Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen zur Rechnungsstellung?

Bei Fragen zur Rechnungsstellung wenden Sie sich bitte per Mail an die Gemeinde Sölden. Bei technischen Fragen zum zentralen Rechnungseingang für E-Rechnungen wenden Sie sich bitte per Mail an Service BW.