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Altkleiderabgabe jetzt auch an vielen Recyclinghöfen im Landkreis möglich

icon.crdate07.07.2026

Altkleiderabgabe jetzt auch an vielen Recyclinghöfen im Landkreis möglich

Ab 01.07.2026 ist die Abgabe von Alttextilien und Altkleidern an den 15 Recyclinghöfen in Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Breisach, Eichstetten, Hartheim, Ihringen, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, March, Merzhausen, Müllheim, Schluchsee, Staufen und Umkirch zu den regulären Öffnungszeiten möglich.

Ebenfalls ist eine Abgabe, wie bisher, an den Regionalen Abfallzentren in Eschbach und Titisee-Neustadt eingerichtet.

An den Recyclinghöfen werden zunächst mindestens zwei Container aufgestellt. Die Regionalen Abfallzentren erhalten bis zu drei Container. Im Bedarfs-fall wird die Containeranzahl an den jeweiligen Standorten kurzfristig erhöht.

Hintergrund und Ziele der Umstellung

Die Auswahl der Recyclinghöfe als neue Standorte ist eine Reaktion auf den zunehmenden Abbau von Containern durch gewerbliche oder gemeinnützige Sammler aufgrund stark gestiegener Fehlwürfe und Vermüllungen an den bisherigen Standplätzen. Eine hohe Qualität der Alttextilien ist jedoch wichtig, da diese sich durch gezielte Sammlung hochwertig wiederverwenden oder stofflich verwerten lassen können. Daneben führen Fehlwürfe und Vermüllung auch zu erhöhten Reinigungskosten.

Durch die besser zugänglichen und regelmäßig geleerten Container soll daher die Qualität der Sammlung verbessert, illegale Ablagerung reduziert und die Wiederverwertung von Alttextilien gefördert werden.

„Mit der neuen Containerausstattung der Recyclinghöfe schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die getrennte Sammlung von Alttextilien im Landkreis. Gerade in Zeiten, in denen gemeinnützige Anbieter ihre bisherigen Standorte aufgeben müssen, ist es wichtig, dass wir als Abfallwirtschaft unserer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und hierzu praktikable wie auch wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger anbieten.“ so der kaufmännische Leiter der Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB), Herr Karsten Schalich.

Gesetzlicher Rahmen und Marktsituation

Seit dem 1. Januar 2025 ist die ALB zur Annahme von Textilabfällen verpflichtet.

Aufgrund des zusätzlich eingebrochenen Marktes für Alttextilien, der den Rückzug vieler gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter im Landkreis zur Folge hat, soll dieser Schritt auch die Entsorgungsstruktur wie auch die Entsorgungssicherheit für Alttextilien im Landkreis weiter stärken.

Daneben soll diese Maßnahme auch die Attraktivität der kleineren Recyclinghöfe durch die Ausweitung der Annahmepalette von Wertstoffen weiter steigern.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Abfallberatung – Telefon: 0761-2187-9707, E-Mail: alb@lkbh.de