Aktuelles: Gemeinde Sölden

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sölden
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus Sölden
Rathaus & Service

Bundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall

icon.crdate16.05.2025

Bundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall

Die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, informiert über die aktuellen Regelungen

Seit Anfang Mai gelten bundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe in der Bioabfallverwertung. Damit soll die Qualität des Bioabfalls zu verbessert und der Anteil an Fremdstoffen wie Plastik, Glas oder Metall deutlich zu reduziert werden. Die mit der neuen Verordnung teilweise angekündigten Bußgeldzahlungen haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherung geführt, was noch in die Biotonne darf und was nicht.

Laut der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, darf der Anteil an Fremdstoffen in der Biomasse, die bei der Verwertungsanlage angeliefert wird, höchstens drei Prozent des Gesamtgewichts betragen. Für Kunststoff gilt ein noch strengerer Wert von maximal einem Prozent. Hierzu zählen auch die sogenannten „kompostierbaren“ Biomüllbeutel nach DIN EN 13432. Diese zersetzen sich nicht schnell genug, stören den Verwertungsprozess in der Bioabfallvergärungsanlage und müssen daher aussortiert werden.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist die Nutzung von abbaubaren Biomüllbeuteln derzeit noch nicht verboten, aufgrund der genannten Gründe jedoch nicht empfehlenswert. Die im Vergärungsprozess entstehenden Flüssiggärreste und Komposte werden in der Regel auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Daher ist es besonders wichtig, dass schon der Bioabfall in der Biotonne möglichst frei von Kunststoffen und sonstigen Fremdstoffen ist. 

Die ALB bittet darauf zu achten, keine Fremdstoffe über die Biotonne zu entsorgen und auf die Nutzung von Biomüllbeuteln zu verzichten. Stattdessen kann jegliche Form von Papier (Papiertüten vom Bäcker oder Metzger, Biomüll-Papiertüten und Biomüll-Papiersäcke oder Zeitungspapier) verwendet werden. Dieses lässt sich im Verfahrensprozess problemlos verarbeiten und hat einen positiven Nebeneffekt: Es verringert den Wassergehalt der Bioabfälle und verhindert das Entstehen übler Gerüche im Sommer und das Festfrieren der Bioabfälle im Winter. Somit kann Bioabfall umweltfreundlich verwertet werden.

Die Biotonnen werden, wie bisher auch, durch die Müllwerker stichprobenweise kontrolliert und bei fehlerhafter Befüllung markiert und für eine notwendige Nachsortierung stehen gelassen.

Das darf in die Biotonne:

Küchenabfälle wie

- Fleisch-, Fischabfälle

- Gemüseabfälle

- Kaffee-, Teereste

- Knochen

- Eier-, Nussschalen

- Obstabfälle

- Speisereste roh/gekocht

- verdorbene Lebensmittel

- Zitrusfrüchte

Gartenabfälle wie

- Blätter, Laub

- Heckenschnitt

- Pflanzenreste, Unkraut

- Rasenschnitt

Sonstiges wie

- Blumen

- Haare

- kranke Pflanzen

- Eierkartons und Gemüseschalen aus Pappe,

- Küchenkrepp zum Auffangen von Flüssigkeiten

 

Das darf nicht in die Biotonne

-           Asche

-           Bau und Möbelholz

-           Kehricht

-           Korken

-           Windeln

-           Zigarettenfilter

 

Die Liste ist nicht abschließend

und zählt lediglich beispielhafte Abfälle auf.