Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen
Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar 2025 versendet werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die Stimmzettel bei den Kommunen eintreffen.
Der späte Versand der Unterlagen wird nicht etwa durch eine angeblich fehlende Funktionstätigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Dies bedeutet, dass lediglich ein Zeitfenster von knapp 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Dies stellt insbesondere für Wähler aus dem Ausland ein Problem dar, betrifft aber auch Wähler, die bereits vor dem 7. Februar 2025 verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren werden und die Wahlunterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen wollen. Die Kosten für den Rückversand ist nur in Deutschland kostenfrei, Rücksendungen aus dem Ausland müssen vom Wähler, wie bisher auch, entsprechend frankiert werden, damit diese noch rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.
Eine weitere Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort beim Meldeamt durchzuführen, wird ebenso (ab dem 7. Februar 2025) zu den üblichen Öffnungszeiten möglich sein.
Briefwahl bequem per Internet beantragen (bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12.00 Uhr möglich)
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht, sofern nicht kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand gewählt werden (welche unter Umständen einen schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können).
Bei der Nutzung des amtlichen Kurierwegs, der auch Auslandsdeutschen zur Verfügung steht, ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der
in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Hog-Sauer, Frau Löffler oder Frau Prinzbach von der Gemeindeverwaltung Sölden, Telefonnummer: 0761/13780-0 oder per Email.