Landesgaststättengesetz: Gemeinde Sölden

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Klostergarten Sölden
Freizeit & Kultur

Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)

Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass (ehemals Gestattung)

Mit Inkrafttreten des neuen Gaststättengesetzes am 1. Januar 2026 wurde die Erlaubnispflicht für die bisherigen Gestattungen abgeschafft und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.

Dies betrifft unter anderem gastgewerbliche Tätigkeiten im Rahmen von Vereinsveranstaltungen. Der Verantwortliche für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb muss nun lediglich zwei Wochen im Voraus den Betrieb anmelden. Dabei sind der Name, die ladungsfähige Anschrift sowie der Ort und Zeitraum der Veranstaltung anzugeben. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, eine mündliche Mitteilung ist nicht zulässig. Für die Gemeinde haben wir ein entsprechendes Anzeigeformular bereitgestellt.

Das Formular dient ausschließlich der Anzeige bei der Gemeinde Sölden. Die Anzeige ersetzt keine weiteren erforderlichen Genehmigungen. Bestehende gesetzliche Vorschriften oder Erlaubnispflichten bleiben davon unberührt.

Formular: Anzeige einer vorübergehenden gaststättenrechtlichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 LGastG

Weitere Informationen für den Veranstalter:

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz

Merkblatt zum Landesgaststättengesetz

Merkblatt zur Verwendung von Flüssiggas

Merkblatt zum Thema "Fliegende Bauten" (Festzelt)

Merkblatt zum Umgang mit Lebensmitteln

Merkblatt zu Hygieneregeln

Merkblatt Allergenkennzeichnung